In Österreich variieren die erforderlichen Genehmigungen für den Bau eines Schwimmbeckens je nach Bundesland , abhängig von der Beckengröße, der Tiefe und sogar vom Abstand zum Nachbargrundstück.
Nachfolgend ein Überblick über die geltenden Regelungen in verschiedenen Regionen Österreichs:
In Wien: Achtung auf Volumen und Nachbarabstand:
In der österreichischen Hauptstadt ist der Abstand zur Nachbargrenze entscheidend.
- Ein Schwimmbecken muss mindestens 3 Meter von den Nachbargrenzen entfernt sein.
- Liegt das Becken näher als 3 Meter an der Grenze, gilt die Ausnahme nicht – auch nicht mit Zustimmung des Nachbarn. Dann muss das Becken bei der Baupolizei (MA 37) eingereicht werden.
- Das maximale Volumen ohne Bewilligung und ohne Bauanzeige beträgt 60 m³. Außerdem muss das Becken im Bauland liegen, und sein oberer Rand darf höchstens 1,50 m über dem angrenzenden Gelände liegen (§ 62a Abs. 1 Z 22 Wiener Bauordnung).
Planen Sie zusätzlich eine Pool Überdachung Österreich, beachten Sie, dass deren Höhe ebenfalls in die Berechnung der Gesamthöhe einfließt.
In Niederösterreich: Bis 50 m³ ohne Bewilligung und ohne Meldung:
In Niederösterreich ist ein Schwimmbecken bewilligungs- und meldefrei: Sie brauchen weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige, wenn das Fassungsvermögen höchstens 50 m³ beträgt, inklusive der nötigen technischen Anlagen und Schächte (§ 17 Z 2 NÖ Bauordnung 2014).
- Schwimmbeckenabdeckungen bis 1,5 m Höhe sind ebenfalls frei.
- Über 50 m³ ist das Becken nicht mehr frei: Klären Sie das Verfahren vorab mit der Baubehörde Ihrer Gemeinde.
- Bebauungsplan und örtliche Vorgaben der Gemeinde gelten trotzdem.
Im Burgenland: Grenze nach Fläche und Tiefe:
Hier unterscheidet das Gesetz sogenannte „kleinere Vorhaben“.
Ein Schwimmbecken gilt als kleine Anlage (nur meldepflichtig), wenn:
- die durchschnittliche Tiefe ≤ 1,8 m ist
- die Wasserfläche ≤ 50 m² beträgt
Erforderliche Genehmigungen in einer Tabelle:
| Bundesland / Region | Genehmigung erforderlich? |
|---|---|
Wien | Weder Bewilligung noch Bauanzeige bei ≤ 60 m³, im Bauland, ≥ 3 m Abstand zu den Nachbargrenzen und Beckenrand ≤ 1,50 m über dem Gelände. Näher als 3 m: Einreichung nötig, auch mit Zustimmung des Nachbarn. |
Niederösterreich | Bewilligungs- und meldefrei bis 50 m³ Fassungsvermögen (inklusive Technik). Darüber: Verfahren mit der Gemeinde klären. |
Burgenland | Meldung bei ≤ 50 m² Fläche und ≤ 1,8 m Tiefe. Genehmigung bei Überschreitung. |
Andere… | Vorschriften unterschiedlich. Am besten bei Gemeinde oder Bauamt informieren. |
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