Viele Pools sind in Niederösterreich bewilligungsfrei, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.
- Rauminhalt: Das Fassungsvermögen beträgt maximal 50 m³.
- Lage: Der Pool wird im Bauland errichtet (für Grünland gelten oft gesonderte Bestimmungen).
- Abdeckung: Eine allfällige Poolüberdachung ist nicht höher als 1,50 m.
- Grenzabstand: Der Abstand zur Grundstücksgrenze beträgt mindestens 3 Meter (oder weniger bei schriftlicher Zustimmung der Nachbarn).
Wichtig: Eine Anzeige bei der Gemeinde kann dennoch empfohlen oder verlangt sein.
Wann Sie zwingend eine Baugenehmigung brauchen
Sie müssen einen Antrag bei der Baubehörde (Gemeinde) stellen, wenn:
Das Wasservolumen mehr als 50 m³ beträgt.
Die Überdachung höher als 1,50 m ist (begehbare Halle).
Das Grundstück im Grünland liegt (hier ist oft eine Prüfung der Widmung nötig).
Ein solches Verfahren dauert in der Regel bis zu 3 Monate und erfordert Baupläne sowie eine Baubeschreibung.
Checkliste für Ihren Start
[ ] Volumen berechnen: Länge x Breite x Tiefe < 50 m³?
[ ] Abstand prüfen: Sind 3 Meter zum Nachbarn möglich?
[ ] Höhe checken: Bleibt die Abdeckung unter 1,50 m?
[ ] Planung: Haben Sie einen Plan für den Erdaushub und die Technik?
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bauvorschriften können sich ändern oder durch örtliche Bebauungspläne eingeschränkt werden. Wir empfehlen vor Baubeginn eine kurze formlose Rücksprache mit Ihrem Gemeindeamt.
Quellen & Weiterführende Links
NÖ Bauordnung 2014 (§ 17 – Bewilligungsfreie Vorhaben): Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Bauen & Neubau in NÖ: Land Niederösterreich – Offizielle Seite