Wer in Wien einen Pool plant, profitiert von klaren Regeln. Ein Schwimmbecken kann unter bestimmten Voraussetzungen komplett verfahrensfrei – also ohne Meldung bei der MA 37 – errichtet werden.
Dieser Leitfaden klärt auf, wann Ihr Pool in Wien gemäß § 62a der Wiener Bauordnung verfahrensfrei bleibt.
Die 60-Kubikmeter-Regel: Wann Ihr Pool in Wien bewilligungsfrei ist
In Wien gelten Schwimmbecken als „bewilligungsfreie Bauvorhaben“, wenn sie spezifische Kriterien erfüllen. Sie müssen den Bau weder anzeigen noch genehmigen lassen, sofern alle folgenden Punkte zutreffen:
Die 3 goldenen Regeln (§ 62a Abs. 1 Z 22 BO für Wien):
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Rauminhalt: Das Becken hat maximal 60 m³ Volumen (z.B. 8 x 5 x 1,5m).
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Abstand: Der Pool hält mindestens 3 Meter Abstand zu allen Nachbargrenzen ein.
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Höhe: Der oberste Abschluss des Beckens (inkl. Abdeckung) ragt nicht mehr als 1,50 m über das angrenzende Gelände hinaus.
Sind diese drei Punkte erfüllt, können Sie im Bauland („Gartensiedlungsgebiet“ oder „Wohngebiet“) sofort loslegen.
Achtung: Die 3 häufigsten Stolpersteine in Wien
Wien ist dichter besiedelt, daher schaut die Baubehörde (MA 37) genauer hin.
1. Der 3-Meter-Abstand (Die „Wien-Falle“)
In Niederösterreich ist das Bauen näher am Zaun oft nur eine Zivilrechtsfrage. In Wien ist es baurechtlich relevant.
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Das Problem: Wollen Sie näher als 3 Meter an die Grenze bauen, fällt der Pool nicht mehr unter die Ausnahme des § 62a.
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Die Folge: Sie müssen zwingend eine Baubewilligung (§ 70) beantragen und die schriftliche Zustimmung der Nachbarn vorlegen. Ohne diese Zustimmung wird die Bewilligung meist versagt.
2. Die „verschwundene“ Grünfläche
In Wien schreibt der Bebauungsplan oft vor, dass ein gewisser Prozentsatz des Grundstücks gärtnerisch ausgestaltet sein muss (unversiegelt).
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Ein Pool zählt als versiegelte Fläche.
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Prüfen Sie, ob durch den Pool die vorgeschriebene Grünfläche (oft 2/3 des Gartens) unterschritten wird. Wenn ja, ist der Bau unzulässig.
3. Poolüberdachungen & Technik
Wie beim Becken gilt: Die Gesamthöhe (Beckenrand + Dach) darf 1,50 m über dem Boden nicht überschreiten, um bewilligungsfrei zu bleiben.
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Höhere Hallen gelten als Gebäude oder Flugdächer und lösen oft eine Genehmigungspflicht aus.
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Lärm: In den engen Wiener Siedlungen führen laute Wärmepumpen schnell zu Anzeigen. Planen Sie den Technikschacht so weit weg vom Nachbarfenster wie möglich.
Wann Sie zwingend zur MA 37 (Baupolizei) müssen
Ein Weg zum Magistrat ist unumgänglich, wenn:
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Das Volumen größer als 60 m³ ist.
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Der Abstand zum Nachbarn weniger als 3 Meter beträgt (Bewilligungsverfahren + Nachbarzustimmung nötig).
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Das Grundstück im Grünland (Schutzgebiet, SWW) liegt – hier sind oft nur Naturbadeteiche ohne Betonbecken erlaubt.
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Ein Kanalanschluss für das Rückspülwasser hergestellt werden muss (Anschlussverpflichtung prüfen!).
Checkliste für Ihren Wiener Pool
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[ ] Volumen: Bleibt das Becken unter 60 m³?
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[ ] Grenzabstand: Sind volle 3 Meter zum Nachbarn möglich? (Wenn nein: Planen Sie Zeit für die Genehmigung ein!)
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[ ] Höhenlage: Ragt das Becken inkl. Dach max. 1,50 m aus der Erde?
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[ ] Versiegelung: Bleibt genug Rest-Gartenfläche laut Bebauungsplan übrig?
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel basiert auf der Bauordnung für Wien (Stand 2026) und dient als erste Orientierung. In Wien können Bebauungspläne sehr spezifische Einschränkungen (z.B. Bausperren) enthalten. Wir empfehlen vor Baubeginn eine kurze Rücksprache mit der MA 37 oder dem Bauberatungszentrum.
Quellen & Weiterführende Links
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Bauordnung für Wien § 62a (Bewilligungsfreie Vorhaben): Rechtsinformationssystem (RIS) §62a
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Merkblatt Gartensiedlungsgebiet (Stadt Wien): Stadt Wien – Bauen im Gartensiedlungsgebiet (PDF)
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Bauen & Wohnen in Wien: Wien.gv.at – Baupolizei