In Österreich variieren die erforderlichen Genehmigungen für den Bau eines Schwimmbeckens je nach Bundesland , abhängig von der Beckengröße, der Tiefe und sogar vom Abstand zum Nachbargrundstück.
Nachfolgend ein Überblick über die geltenden Regelungen in verschiedenen Regionen Österreichs:
In Wien: Achtung auf Volumen und Nachbarabstand:
In der österreichischen Hauptstadt ist der Abstand zur Nachbargrenze entscheidend.
- Ein Schwimmbecken muss mindestens 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein.
- Dieser Abstand kann mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn verkleinert werden.
- Das maximale Volumen ohne Genehmigung beträgt 60 m³.
In Niederösterreich: Nur eine Meldung bis 50 m³:
In Niederösterreich kann man ein Schwimmbecken ohne Behördengang bauen, wenn:
- das Volumen 50 m³ nicht überschreitet
- die Mindestabstände zur Grundstücksgrenze eingehalten werden
- Ab 50 m³ ist eine (Baugenehmigung) erforderlich)
Im Burgenland: Grenze nach Fläche und Tiefe:
Hier unterscheidet das Gesetz sogenannte „kleinere Vorhaben“.
Ein Schwimmbecken gilt als kleine Anlage (nur meldepflichtig), wenn:
- die durchschnittliche Tiefe ≤ 1,8 m ist
- die Wasserfläche ≤ 50 m² beträgt
= Darüber hinaus ist eine Baugenehmigung nötig.
Erforderliche Genehmigungen in einer Tabelle:
Bundesland / Region | Genehmigung erforderlich? |
---|---|
Wien | Keine Genehmigung bei ≤ 60 m³ und ≥ 3 m Abstand (mit Zustimmung des Nachbarn auch näher möglich) |
Niederösterreich | Keine Meldung bei ≤ 50 m³. Genehmigung ab 50 m³ erforderli |
Burgenland | Meldung bei ≤ 50 m² Fläche und ≤ 1,8 m Tiefe. Genehmigung bei Überschreitung. |
Andere… | Vorschriften unterschiedlich. Am besten bei Gemeinde oder Bauamt informieren. |